Führerscheinklassen


Führerscheinklassen

Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:

Klasse AM


2-rädrige Kleinkrafträder mit:
• Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
• Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Mindestalter: 15 Jahre 

Theorie:
• 12 Doppelstunden Grundstoff
• 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
• Grundausbildung  

Klasse A1


2-rädrige Krafträder mit:
• Hubraum max. 125 cm3 Hubraum
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Theorie:
• 12 Doppelstunden Grundstoff
• 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
• Grundausbildung
• 5 Stunden Überland
• 4 Stunden Autobahn
• 3 Stunden Nachtfahrt


Klasse A2


Krafträder:
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Achtung: Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. 


Theorie:
• 12 Doppelstunden Grundstoff***
• 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

Praxis:
• Grundausbildung
• 5 Stunden Überland
• 4 Stunden Autobahn
• 3 Stunden Nachtfahrt
• Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde nötig sein wird.


Klasse A


Alle 2-rädrige Krafträder mit:
• Hubraum über 50 cm3
• bbH über 45 km/h

Mindestalter: 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A

Theorie:
• 6 Doppelstunden Grundstoff (außer man besitzt noch gar keinen Führerschein, dann 12 Std.)
• 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben

Praxis:
• Grundausbildung
• 5 Stunden Überland
• 4 Stunden Autobahn
• 3 Stunden Nachtfahrt
• Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde nötig sein wird.
• bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
• von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Klasse B 


Die Klasse B könnt Ihr bei uns auf Schaltgetriebe oder auch auf Automatik machen

Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei begleitendem Fahren "BF17")
Erlaubte Anhänger: Mit der Klasse B dürft Ihr hinter einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t auch einen Anhänger ziehen, der max. bis 750 kg wiegt. 
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Theorie:
• 12 Doppelstunden Grundstoff
• 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
• Grundausbildung
• 5 Stunden Überland
• 4 Stunden Autobahn
• 3 Stunden Nachtfahrt

Klasse BE


Mindestalter: 18 Jahre, oder im Rahmen des begleiteten Fahren auch mit 17 möglich.

Vorbesitz: Klasse B

Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger:
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t – z.B. Pferdeanhänger, Wohnwagen, oder größere Transportanhänger.
Keine Theorieprüfung, aber praktische Prüfung erforderlich!

Praxis:
• Grundausbildung
• 3 Stunden Überland
• 1 Stunden Autobahn
• 1 Stunden Nachtfahrt

Nachschulungskurs/ASF Seminar


Der Kurs umfasst:

- Kurse von 6 bis 12 Teilnehmern
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten
- Eine Beobachtungsfahrt

Wir führen etwa alle 3 Monate einen Kurs durch.

Der nächste Kurs findet in Kürze statt - Anmeldung läuft.
Telefonische Anmeldung erforderlich.


125er Fahren mit dem Autoführerschein
(B196 Eintrag)


Schlüsselzahl B 196

Ab 01.01.2020 ist es möglich als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (125er) führen zu dürfen, ohne die vorgeschriebene Ausbildung für die Klasse A1 vollständig durchlaufen zu müssen. Eine theoretische bzw. praktische Fahrerlaubnisprüfung entfällt. Das Mindestalter ist auf 25 Jahre festgesetzt und der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B liegt bei mindestens 5 Jahren.

Um eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Landratsamt zu erhalten, muss in der Fahrschule eine sogenannte Fahrerschulung absolviert werden. Der Zeitumfang ist auf 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten festgelegt und unterteilt sich auf 4 Unterrichtseinheiten (à 90 Min.) Theorie und 5 Unterrichtseinheiten (à 90 Min.) Praxis. 

Die Fahrerschulung in diesem Mindestumfang kostet bei uns € 750.-
Falls weitere praktische Einheiten nötig sind, so kosten diese € 90.- (à 90 Min.) 


Fahrtraining für Wohnmobil, Van und Kastenwagen - Auch mit Anhänger

Wir bieten in unserer Fahrschule ein maßgeschneidertes, individuelles Fahrtraining für Wohnmobile, Kastenwagen, sowie Vans an. Auf Wunsch natürlich auch mit Anhänger.

Voraussetzungen:

- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B oder 3


Inhalte:

- Zugzusammenstellung

- Ladung und Dimension

- Gewicht

- Maut

- Rangieren

- Fahrübungen

- Überwinterung

- Tipps für Versorgung und Entsorgung z.B. Strom, Gas oder Wasser

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